:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "VERÄTZUNG NACH FEHLERHAFTER MEDIKAMENTENANWENDUNG ::

Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 21.04.2012 - Apothekerin verätzt Kinderpopo

7.500 Euro Schmerzensgeld. Über Art der Anwendung von Arzneimitteln ist aufzuklären

Oer-Erkenschwick/ Marl. Der arme kleine Joshua. Als sich im Jahre 2010 bei dem damals Zweijährigen ein unangenehmer Windelausschlag einstellte, verschrieb ihm der Arzt Kaliumpermanganat. Seine Mutter erhielt das Produkt in der Apotheke unverdünnt als Granulat. „Weil mir in der Apotheke keiner gesagt hat, wie mit dem Granulat umzugehen habe, habe ich es mit einem Wattestäbchen aufgetragen“, erklärt die junge Mutter, die ihrem Sohn doch nur helfen wollte. Schon nach kurzer Zeit begann Joshua schrecklich an zu Weinen und zu Schreien. Das Granulat hatte seinen Kinderpopo und den gesamten Intimbereich verätzt.

Wie die Mutter erst später erfuhr, hätte sie das Granulat mit Wasser verdünnen müssen, auf keinen Fall unverdünnt auftragen dürfen. Joshua musste sofort als Notfall in der Kinderklinik Datteln und später in verschiedenen Krankenhäusern versorgt werden. Selbst die Vergiftungszentrale in Bonn wurde zu Rate gezogen. „Zu diesen schrecklichen Verätzungen ist es nur gekommen, weil die Apothekerin die Mutter nicht richtig aufgeklärt hat“, meint der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46, Marl). Die Apothekerin ist sich aber keiner Schuld bewusst, habe sie sich doch an das Rezept gehalten, in dem kein Mischungsverhältnis ausgewiesen war.

Doch so einfach sei das nicht, erklärt der Patientenanwalt. „Die Aushändigung des unverdünnten, hoch ätzenden Granulats war grob fehlerhaft, auch wenn der behandelnde Arzt das Mischungsverhältnis nicht im Rezept aufgenommen hatte“. Nun gab ihm das Landgericht Bochum Recht (6 O 284/10). Da das Kaliumpermanganat als Arzneimittel abgegeben wurde, mussten auch zwingend die Regeln der Apothekenbetriebsordnung eingehalten werden. Danach hätte auf dem Gefäß, in dem sich das Granulat befand, die Art der Anwendung gekennzeichnet sein müssen. Außerdem muss über die Art der Anwendung aufgeklärt werden.

Da dies nicht der Fall war, verurteilte das Landgericht Bochum die Apothekerin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 7.500,- €. Außerdem sie jeglichen noch nicht vorhersehbaren Schaden ersetzen. Doch das ist Hermann nicht genug. Er hat Berufung eingelegt und weitere 17.500,- € gefordert. Denn der Grad des Verschuldens und die Stärke der Beeinträchtigung müssten sich deutlicher im Schmerzensgeld niederschlagen „Da die Apothekerin keine Anschlussberufung eingelegt hat, kann das Gericht den bislang ausgeurteilten Betrag nicht mehr aufheben, sondern das Urteil nur nach oben korrigieren. Wir können also nicht verlieren“, erklärt der Spezialist für Schmerzensgeldfragen. Die Eltern des kleinen Joshua sind bereits jetzt glücklich, dass ihr Sohn Recht bekommen hat.
 

Marler Zeitung vom 03.07.2010 - Statt Linderung brachte die Medizin Verätzung

Mutter behandelte ihr Baby falsch. Marler Anwalt Hermann: Apothekerin hätte aufklären müssen
 
Oer-Erkenschwick/Datteln/Marl. Ganz tapfer musste er sein, der kleine Joshua aus Oer-Erkenschwick. Als sich bei ihm im März ein fieser Windelausschlag einstellte, stellte ihm seine Ärztin ein Rezept über Kaliumpermanganat aus. Mit diesem Rezept begab sich seine Mutter in die Apotheke und erhielt dort das Produkt unverdünnt in Granulatform. „Ich kannte mich mit dem Produkt doch nicht aus. Und in der Apotheke hat mir auch keiner gesagt, wie ich damit umzugehen habe. Also habe ich das Granulat mit einem Wattestäbchen aufgetragen. Ich wollte Joshua doch nur helfen“, erklärt die junge Mutter fassungslos. Denn schon nach kurzer Zeit begann Joshua schrecklich an zu Weinen und zu Schreien. Die behandelten Stellen, also der gesamte Intimbereich, hatte sich schwarz verfärbt und war verätzt. Hierzu war es gekommen, weil die Mutter in Unkenntnis, dass das Granulat hätte mit Wasser verdünnt werden müssen, das unverdünnte Granulat auf die betroffenen Stellen aufgetragen hatte. Joshua musste sofort notfallmäßig in der Kinderklinik Datteln und später in verschiedenen Krankenhäusern versorgt werden. Selbst die Vergiftungszentrale in Bonn musste zu Rate gezogen werden. Die Apothekerin weist jede Schuld von sich, denn sie habe sich an das vorgelegte Rezept gehalten und darin war kein Mischungsverhältnis ausgewiesen. Das allerdings durfte Sie nicht, meint der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (44, Marl). „Die Aushändigung des unverdünnten, hoch ätzenden Granulats war grob fehlerhaft, auch wenn die behandelnde Ärztin das Mischungsverhältnis nicht im Rezept aufgenommen hatte“. Ein Apotheker habe, ungeachtet des Rezeptes, darauf zu achten, dass gefährliche Produkte nicht in unanwendbarer Form an Privatpersonen herausgegeben werden. Im Zweifel müsse Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Denn dann wäre das Fehlen des Mischungsverhältnisses gleich aufgefallen. „Außerdem ist ein Apotheker zu einer umfassenden Aufklärung im Umgang mit dem ausgehändigten Produkt verpflichtet, insbesondere, wenn es sich dabei um ein gefährliches Produkt handelt“ so der Patientenanwalt weiter. Aber auch das sei fehlerhaft unterblieben und nur so kam es letztendlich zur fehlerhaften Anwendung. Wegen der verheerenden Folgen und den starken Schmerzen, die der kleine Joshua erdulden musste, verlangen die Eltern jetzt 25.000,- € Schmerzensgeld von der Apothekerin. Außerdem soll die Apothekerin für alle Folgeschäden einstehen. „Es ist ja noch nicht absehbar, welche Spätschäden bei Joshua  zurückbleiben“, erklärt die Mutter. So muss er also weiterhin tapfer sein, der kleine Joshua aus Oer-Erkenschwick.
 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
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